Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Speckert+Klein AG
1. Allgemeines
a) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, insbesondere dessen Einkaufsbedingungen, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
b) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Wird in Bezug auf einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, welche der ungültigen wirtschaftlich am nächsten kommt.
2. Angebot und Angebotsunterlagen
a) Unsere Angebote sind freibleibend. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
b) Die in unseren Prospekten, Beschreibungen und Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Mass- und Leistungsbeschreibungen sind nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Technische Änderungen unserer Produkte bleiben ausdrücklich vorbehalten.
c) Angebotsunterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind, dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung an Dritte weitergeben werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Die Preise gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, ab Werk Volketswil, in Schweizerfranken, zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung.
b) Die Bezahlung erfolgt zu den jeweils festgelegten Zahlungsbedingungen. Sind diese nicht bestimmt worden, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
c) Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und wir sind berechtigt, vom Kunden ab dem Verzugstag Zinsen in Höhe von 6%, des Rechnungsbetrages zu fordern.
d) Bei Aufträgen mit einem Auftragswert von über CHF 1‘000 sind wir berechtigt, Akonto-Rechnungen zu stellen oder Teilzahlungen zu verlangen.
e) Für den Fall, dass sich die Herstellungskosten für Waren oder Leistungen, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht werden sollen, durch Erhöhung der Rohstoffpreise um mindestens 5% erhöhen, behalten wir uns das Recht vor, die ursprünglich vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.
4. Lieferbedingungen und Lieferverzug
a) Die angegebenen Lieferfristen sind keine Fixtermine, soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Sämtliche Lieferungen verstehen sich ab Werk und reisen auf Gefahr des Kunden auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
b) Im Fall von Betriebsstörungen jeder Art, einschliesslich verspätete und Nichtlieferungen von Materialien durch unsere Lieferanten, bei Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und unvermeidlichen Betriebsstörungen sowie aller sonstigen Fälle höherer Gewalt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Lieferzeit angemessen zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
c) Für den Fall, dass sich der Kunde mit einer Zahlung gemäss Kapitel 3 in Verzug befindet, sind wir berechtigt, bestellte Waren bis zur vollständigen Zahlung inkl. Verzugszins zurückzuhalten.
Bei von uns verschuldeter Überschreitung der Lieferfrist kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Für Ansprüche auf Schadenersatz gilt Kapitel 6.
5. Gewährleistung
a) Der Kunde muss die gelieferte Ware nach Erhalt prüfen und uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
b) Ist die Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Ist die Nachlieferung/Nachbesserung definitiv fehlgeschlagen, so ist der Kunde vorbehaltlich nachstehender Regelung nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Für Ansprüche auf Schadenersatz wegen eines Mangels gilt Kapitel 6.
c) Die Gewährleistungsfrist bei unseren Produkten beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
d) Die Gewährleistung entfällt, wenn die gelieferte Ware vom Kunden abgeändert oder verarbeitet wurde.
6. Haftungsbeschränkung
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unsererseits sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Jede weitergehende Haftung, insbesondereauch für Mangelfolgeschäden, – auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen – ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
7. Vertragsschluss / Vertretungsbefugnis
Jede Vereinbarung mit unseren Vertretern und Aussendienstmitarbeitern bedarf zu ihrer Verbindlichkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch unsere Verkaufsleitung. Dies gilt im Besonderen für von den Vertretern und Aussendienstmitarbeitern angenommene Aufträge.
8. Anwendbares Recht -Vertragssprache -Gerichtsstand
a) Für diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt vorbehaltlich nachstehender Regelung schweizerisches Recht, mit Ausnahme der Regeln über das Internationale Privatrecht und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
b) Werden dem Kunden diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in einer anderen als der deutschen Sprache bekanntgegeben, so ist bei Übersetzungs-/ Auslegungsunterschieden ausschliesslich der deutsche Text maßgeblich. Die Übersetzung in eine andere Sprache dient allein zur Erleichterung des Verständnisses.
c) Gerichtsstand ist für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden Volketswil ZH, Schweiz. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich das Recht vor, den Kunden an seinem Wohnsitz bzw. Sitz zu verklagen.
Volketswil, Oktober 2013